1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Aussteller*innen des Stilvoll Kreativmarkts 2026. Mit der Anmeldung und spätestens mit der Zahlung der Standgebühr werden diese Bedingungen anerkannt.
2. Zustandekommen der Teilnahme
Die Teilnahme kommt mit der Bestätigung durch die Veranstalterin zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
3. Standgebühr und Zahlung
Die Standgebühr ist bis zum in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behalten wir uns vor, den Standplatz anderweitig zu vergeben. In diesem Fall wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.– erhoben.
4. Verbindlichkeit der Teilnahme
Mit der Bezahlung der Standgebühr verpflichtet sich die ausstellende Person zur Teilnahme am Markt während beider Tage und der gesamten Öffnungszeiten. Eine vorzeitige Abreise ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorgängiger Absprache mit der Veranstalterin zulässig.
5. Rücktritt durch Aussteller*innen
Ein Rücktritt ist schriftlich mitzuteilen. Sofern keine Ersatz-Ausstellerin gestellt werden kann, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Standgebühren; abweichende Regelungen bleiben vorbehalten, wenn die Veranstalterin im Einzelfall schriftlich zustimmt.
6. Aufbau, Abbau und Weisungen
Aufbau-, Abbau- und Anlieferungszeiten werden von der Veranstalterin vorab mitgeteilt und sind verbindlich. Den organisatorischen Anweisungen der Veranstalterin ist Folge zu leisten; bei schwerwiegenden Verstössen kann ein Ausschluss vom Markt erfolgen.
7. Haftung und Versicherung
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Waren, Einrichtungen oder sonstigen eingebrachten Gegenständen haftet die Veranstalterin, soweit gesetzlich zulässig, nicht. Eine ausreichende Versicherung ist Sache der Aussteller*innen.
8. Wertgegenstände und Sicherheit
Wertgegenstände, Bargeld und Kassen sind von den Aussteller*innen selbst zu sichern oder ausserhalb der Marktzeiten mitzunehmen. Das nächtliche Verschliessen der Halle begründet keine Obhuts- oder Versicherungspflicht der Veranstalterin.
9. Absage, Verschiebung oder Abbruch des Markts
Muss der Markt aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsgründen oder anderer von der Veranstalterin nicht zu vertretender Umstände abgesagt, verschoben oder abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Über eine allfällige Rückerstattung bereits bezahlter Standgebühren entscheidet die Veranstalterin nach pflichtgemässem Ermessen unter Berücksichtigung bereits angefallener Kosten.
10. Hausrecht und angebotene Waren
Die Veranstalterin übt am Veranstaltungsort das Hausrecht aus. Nicht zulässig sind rechtswidrige, anstössige oder nicht zum Anlass passende Waren; die Veranstalterin kann in solchen Fällen den Verkauf untersagen oder den Ausschluss aussprechen.
Der Verkauf folgender Artikel ist untersagt:
• Fahrzeuge jeglicher Art
• Pornografische Inhalte
• Politische Inhalte
• Rassistische oder menschenverachtende Inhalte
• Gewaltverherrlichende Inhalte
• Alkohol (ausgenommen in verarbeiteter Form, z. B. in Lebensmitteln oder Kosmetik, in geringen Mengen)
• Drogen jeglicher Art
11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Es gilt Schweizer Recht.
Obfelden, 05.05.2026